Der Ablauf eines Bürgerbegehrens richtet sich nach der Gemeindeordnung NRW (§ 26 GO NRW). Was das in unserem Fall bedeutet, erfahrt ihr hier:
24. Februar 2021 | Ratsbeschluss |
Der Rat der Stadt Schwerte stimmt einem Vorschlag der Verwaltung zur Umgestaltung des Markplatzes mehrheitlich zu. Er sieht u.a. vor, dass neun teils über 50 Jahre alte Bäume gefällt und durch Jungbäume ersetzten werden sollen. Von jetzt an läuft die Uhr: Drei Monate haben wir Zeit, das Bürgerbegehren einzureichen, der Stadtverwaltung also rund 3000 Unterschriften vorzulegen. Allerdings verlängert der Zeitraum sich dadurch, dass die Frist zu bestimmten Zeiten (s. Kostenschätzung und Vorprüfung) nicht weiterläuft. | |
9. März 2021 | Schriftliche Mitteilung über das Bürgerbegehren |
Die Gemeindeordnung verpflichtet uns, der Stadtverwaltung schriftlich mitzuteilen, dass wir ein Bürgerbegehren durchführen möchten. Das haben wir getan: Am 09.03.2021 haben wir persönlich ein Schreiben in den roten Briefkasten am Rathaus eingeworfen. Darin teilen wir der Stadtverwaltung mit, dass wir ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Bäume beabsichtigen. Es ist jetzt Aufgabe der Stadtverwaltung, eine Kostenschätzung vorzulegen. Die Drei-Monats-Frist zur Einrichtung des Bürgerbegehrens ist solange unterbrochen. | |
26. März 2021 | Zustellung der Kostenschätzung |
Die Stadtverwaltung rechnet mit Kosten in Höhe von 713 000 Euro. Aus unserer Sicht ist das nicht realistisch: Die ggf. kostengünstige Möglichkeit, den Erhalt der Bäume in den vorhandenen Entwurf einzuarbeiten, anstatt den gesamten Planungsprozess zu wiederholen, lässt die Stadtverwaltung außer Acht. | |
29. März 2021 | Antrag auf Vorprüfung |
Bevor wir die notwendigen Unterschriften sammeln, können wir uns vom Rat zusichern lassen, dass unser Bürgerbegehren zulässig ist. Das gibt uns Sicherheit: Bis hierher haben wir keinen formalen Fehler gemacht, durch den das Ergebnis des Bürgerbegehrens später angreifbar oder sogar ungültig würde. Um diese sogenannte Vorprüfung zu beantragen, haben wir der Stadtverwaltung am 29. März 2021 die Frage unseres Bürgerbegehrens, die Begründung und die Kostenschätzung sowie 25 Unterschriften von Bürgern vorgelegt. Der Rat hat acht Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. Bis zur Entscheidung des Rates ist die Drei-Monats-Frist wieder ausgesetzt. Wir rechnen damit, dass der Rat diese Entscheidung in seiner Sitzung am 5. Mai treffen wird. | |
Eventuell: 6. Mai 2021 | Beginn der Unterschriftensammlung |
Nachdem der Rat bestätigt hat, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, kann es richtig losgehen: Das Unterschriftensammeln beginnt! Jetzt kommt es auf eure Unterstützung an: Gut zwei Monate, bleiben noch, um mindestens 3000 Unterschriften zu sammeln und sie innerhalb der Drei-Monats-Frist einzureichen. Wo ihr die Unterschriftenlisten erhaltet und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahrt ihr rechtzeitig hier von uns. Wir freuen uns auch, wenn wir euch in die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer aufnehmen und per E-Mail mit allen wichtigen Informationen versorgen dürfen. Schreibt uns dazu gerne eine Nachricht an stadtbaumschwerte@gmx.de. | |
Juli 2021 | Ende der Drei-Monats-Frist |
Damit das Bürgerbegehren Erfolg hat und die Stadtbäume erhalten bleiben, müssen wir das Bürgerbegehren inklusive der Unterschriften spätestens jetzt einreichen. |